Arbeitsenwurf: Vereinbarung mit Kinderuni
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Version vom 10. Mai 2006, 10:55 Uhr von ThamTHon (Diskussion | Beiträge)
==Vereinbarung über die Nutzung des von der Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V. produzierten Videomaterials zur Kinderuni 2006==
Inhaltsverzeichnis |
§1: Veröffentlichungsrechte der Kinderuni
Die Kinderuni 2006 erhält hiermit die Erlaubnis das Audio und Videomaterial, welches zur Kinderuni 2006 vom Streamingteam der FeM e.V. erstellt wird für folgende Zwecke zu nutzen:
- Verwertung im Rahmen der Erstellung einer DVD über die Kinderuni 2006. Der Erlös aus dem Verkauf der DVD muss vollständig und ausschliesslich in die Durchführung der Kinderuni 2007 zurückfliessen.
- Verwendung des Materials ohne Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Durchführung einer Kinderuni - zum Beispiel zum Zwecke des Marketings, Schulung, Dokumentation, Forschung oder Lehre.
§2 Pflichten der Kinderuni
Die Kinderuni verpflichtet sich:
- keine andere Verwertung des Materials als die oben genannten ohne vorheriges Einverständnis durch die Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V.
- bei Verwendung des Materials die Beteiligung des Streamingteams der Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e.V. immer zu nennen (klingt noch blöd)
- Die Kinderuni holt die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung des Videomaterials bei den Urherbern der Vorträge der Kinderuni 2006 für die FeM e.V. ein und stellt sie der FeM e.V. zur Verfügung.
§3 Rechte der FeM e.V.
Die FeM e.V. erhält das Recht das von ihr produzierte Material der Kinderuni 2006
- im Netz der TU Ilmenau und im Internet als kostenlosen On-Demand-Stream zu veröffentlichen.
§4 Pflichten der FeM e.V.
- Die FeM e.V. überträgt die Vorlesungen der Kinderuni 2006 jeweils live in einen Raum um den Eltern der Teilnehmer der Kinderuni die Möglichkeit zu geben, die Vorlesungen mitzuverfolgen.
- Die FeM e.V. erstellt Aufzeichnungen der Vorlesungen der Kinderuni
- Die FeM e.V. bemüht sich die Übertragung und Aufzeichnung der Vorlesungen der Kinderuni mit der ihr bestmöglichen Qualtität durchzuführen, kann aber keinerlei Erfolgsgarantien geben.
§5 Formelles
- Die Urheberrechte der anderen Beteiligten an diesem Projekt - zum Beispiel der Vortragenden - bleiben von dieser Vereinbarung natürlich unberührt.
- Änderungen und Erweiterungen des Vertrages erfordern die Schriftform.